07.11.2022 - Blindengerechte Straßenüberquerungen in Harheim

In Harheim wurde das barrierefreie - insbesondere das blinden- und sehbehindertengerechte – Überqueren von stark befahrenen Straßen bisher vernachlässigt. Unser Antrag machte die Welt ein bisschen besser.

Antrag vom 20.10.2022, OF 111/14 

Betreff: Blindengerechte Straßenüberquerungen in Harheim 

Der Ortsbeirat möge beschließen: 

Der Magistrat wird gebeten, blinden- und sehbehindertengerechte Straßenüberquerungen und Fußgängerwege in Harheim zu ermöglichen und insbesondere an folgenden Orten zu veranlassen: 

1. Maßbornstraße 

a) Blindenleitsystem zwischen Hausnummer 1 und Bushaltestelle Tempelhof 

b) Zebrastreifen zwischen den Hausnummern Nummer 1 und 2 sowie zwischen den Abbiegungen Bürgerstraße und In den Aspen 

c) Fußgängerampel zwischen den Hausnummern 43 und 44 

2. Alt-Harheim 

a) Blindenleitsystem zwischen Hausnummer 1 und Abbiegung Harheimer Stadtweg 

3. Korffstraße 

a) Blindenleitsystem zwischen Hausnummer 2 und Friedhof Harheim 

b) Zebrastreifen zwischen den Hausnummern 12 und 14 

c) Bushaltestelle Spitzenstraße 

d) Fußgängerampelanlage und Zebrastreifen zum Niedereschbacher Stadtweg 

4. Harheimer Stadtweg 

a) Blindenleitsystem entlang des Fußgängerweges über Nidda-Brücke und Berkersheimer Bahnstraße bis zum Bahnhof Berkersheim 

b) Überquerungsmöglichkeit in der Nähe der Fußgängerbrücke 

c) Taktile Bodenmarkierung zur Fußgängerbrücke über den Eschbach (beidseitig) zur „An der Pfarrwiese“ 

5. In den Schafgärten 

a) Blindenleitsystem zwischen Maßbornstraße und „Kinderzentrum In den Schafgärten“ 

Begründung: 

In Harheim wurde das barrierefreie – insbesondere das blinden- und sehbehindertengerechte – Überqueren von stark befahrenen Straßen wie der Maßbornstraße oder der Korffstraße bisher vernachlässigt. Dies gilt auch für Bodenmarkierungen zur haptischen Ankündigung von Bushaltestellen und Brücken sowie Querungsmöglichkeiten zum Beispiel im Harheimer Stadtweg, der durch den Ausbau der S6 stark von Baufahrzeugen in Anspruch genommen wird. Darüber hinaus gibt es „In den Schafgärten“ mit seiner dort beheimateten Grundschule und Kindertagesstätte dringenden Handlungsbedarf, da der für Fußgänger notwendige mehrmalige Straßenseitenwechsel eine sichere Nutzung für sehbehinderte Menschen bis jetzt nahezu unmöglich macht. Aufgrund der fehlenden akustischen und taktilen Signale stellen vor allem die benannten Fußgängerwege und Überquerungsorte für blinde und sehbehinderte Menschen eine große Herausforderung dar.

Antragsteller: BFF 

Vertraulichkeit: Nein 

Beratung im Ortsbeirat: 14 

 

Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 14 am 07.11.2022, TO I, TOP 10 Beschluss: 

Anregung an den Magistrat OM 3063 2022 

Die Vorlage OF 111/14 wird mit der Maßgabe als interfraktioneller Antrag beschlossen, dass die Ziffern 1.a, 2., 3.1., 4.a und 5. gestrichen werden. 

Abstimmung: 

Einstimmige Annahme 


Stellungnahme des Magistrats vom 10.02.2023, ST 434

Betreff: Blindengerechte Straßenüberquerungen in Harheim

Der Magistrat entspricht der Anregung. Die Maßnahmen an den angeregten Standorten werden sukzessive 2023 bis 2024 ausgeführt.

27.06.2022 - Resolution des Ortsberates 14 - Unterstützung der Einleitung eines Abwahlverfahrens von Oberbürgermeister Peter Feldmann

Am 27.06.2022 unterstützte die Mehrheit des Ortsbeirats Harheim unseren Antrag zur Einleitung eines Abwahlverfahrens von Oberbürgermeister Peter Feldmann.

Antrag vom 23.06.2022, OF 100/14 

Betreff: Resolution des Ortsbeirates 14 Unterstützung der Einleitung eines Abwahlverfahrens von Oberbürgermeister Peter Feldmann 

Der Ortsbeirat möge beschließen: 

Der Ortsbeirat 14 unterstützt die mit Beschlussausfertigung § 1835 vom 09.06.2022 von der Frankfurter Stadtverordnetenversammlung an Oberbürgermeister Peter Feldmann ergangene Aufforderung, sein Amt mit sofortiger Wirkung zur Verfügung zu stellen (NR 408/22). Dort heißt es: 

„Der Frankfurter Oberbürgermeister Peter Feldmann genießt das für die weitere Amtsführung erforderliche Vertrauen nicht mehr. Die vom Gericht zugelassene Anklage gegen ihn im Zuge des AWO-Skandals, sein Umgang mit den gegen ihn erhobenen Vorwürfen sowie sein Fehlverhalten in den letzten Wochen haben mehr als deutlich gemacht, dass Peter Feldmann offenkundig nicht in der Lage ist, sein Amt weiter angemessen auszuüben.“ 

Weiterhin unterstützt der Ortsbeirat 14 die von der Frankfurter Stadtverordnetenversammlung für den 14. Juli 2022 angekündigte Einleitung eines Abwahlverfahrens von Oberbürgermeister Peter Feldmann, sofern dessen Rücktritt bis dahin nicht erfolgt ist. Denn dieses Abwahlverfahren ist dann der einzig verbleibende und demokratisch legitimierte Weg, um weiteren Schaden vom Amt des Oberbürgermeisters und von der Arbeit der politischen Gremien unserer Stadt, also auch der der Ortsbeiräte, abzuwenden. 

Antragsteller: BFF 

Vertraulichkeit: Nein 

Beratung im Ortsbeirat: 14 

 

Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 14 am 27.06.2022, TO I, TOP 28 Beschluss: 

Die Vorlage OF 100/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 

Abstimmung: 

CDU und BFF gegen 2 GRÜNE (= Ablehnung); 1 GRÜNE und SPD (= Enthaltung) 

27.06.2022 - Aufstellen von Hundeverbotsschildern auf Spielplatz "Am Auweg"

Mit Hundekot verschmutzte Spielplätze müssten eigentlich Tabu sein, denn das Mitführen von Hunden auf Spielplätzen ist nicht gestattet. Folglich muss mit einer entsprechenden Beschilderung gehandelt werden. Das sah auch die Mehrheit des Ortsbeirates so.

Antrag vom 10.06.2022, OF 90/14 

Betreff: Aufstellen von Hundeverbotsschildern auf Spielplatz "Am Auweg" 

Der Ortsbeirat möge beschließen: 

Der Magistrat wird gebeten, auf dem Spielplatz „Am Auweg“ Verbotsschilder für das Mitführen von Hunden aufstellen zu lassen. 

Begründung: 

Obwohl das Mitführen von Hunden auf Spielplätzen grundsätzlich nicht gestattet ist, wird der oben genannte Spielplatz in aller Regelmäßigkeit mit Hundekot verschmutzt. Die Gründe dafür können nur Ignoranz, Bequemlichkeit und fehlendes Verantwortungsbewusstsein der Hundebesitzer gegenüber dort spielenden Kindern sein. Folglich ist dieser Kindervergnügungsplatz mit einer entsprechenden Beschilderung zu versehen. Diese fehlt nämlich bislang leider gänzlich. 

Antragsteller: BFF 

Vertraulichkeit: Nein 

Beratung im Ortsbeirat: 14 

 

Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 14 am 27.06.2022, TO I, TOP 9 Beschluss: 

Anregung an den Magistrat OM 2344 2022 

Die Vorlage OF 90/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 

Abstimmung: 

CDU, SPD und BFF gegen GRÜNE (= Ablehnung) 


Stellungnahme des Magistrats vom 26.09.2022, ST 2179

Betreff: Aufstellen von Hundeverbotsschildern auf Spielplatz "Am Auweg"

Der Anregung wird entsprochen, es wird ein Schild aufgestellt.
 

27.06.2022 - Sichere Schulwege zur Grundschule Harheim

Da die ausgewiesenen Schulwege in Harheim einige Gefahrenpunkte aufweisen, müssen diese dringend behoben werden. Zahlreiche Schwachstellen konnten als Folge unseres Antrags in einer Begehung mit den zuständigen Ämtern besprochen und im Nachgang eliminiert werden, so dass wir unseren Antrag schließlich zurückziehen konnten.

 

Antrag vom 10.06.2022, OF 92/14 

Betreff: Sichere Schulwege zur Grundschule Harheim 

Der Ortsbeirat möge beschließen: 

Der Magistrat wird gebeten, die ausgewiesenen Schulwege im Stadtteil Harheim sicherer zu gestalten und gegebenenfalls zu überarbeiten. Dabei sollten unter anderem die folgenden Gesichtspunkte Beachtung finden: 

1. Das verkehrswidrige Parken auf dem Gehweg gegenüber von der Liegenschaft „Alt-Harheim 20“ bis zur Straßenmündung „Zur Untermühle“ muss unterbunden und weitere Stahlabweiser installiert werden. Die vom Magistrat am 23.08.2019 (ST 1591) beschlossenen und mittlerweile umgesetzten zwei Stahlabweiser reichen nicht aus. 

2. Entlang der Maßbornstraße fehlt zur Überquerung der Straße „Harheimer Stadtweg“ ein Zebrastreifen, mindestens jedoch eine Querungshilfe bzw. Straßenschraffierung. 

3. Die folgenden Abschnitte wurden für ausgewiesene Schulwege bisher nicht berücksichtigt und bedürfen einer Aktualisierung: 

a) zwischen „Urnbergweg“, „Im Kalk“ und „Eckstraße“, 

b) „An der Pfarrwiese“ und „In den Biegen“ sowie 

c) große Teile von „Am Römerbrunnen“ und „Bürgerstraße“. 

Begründung: 

Die Einschulung zahlreicher Schulanfänger Anfang September kommt mit großen Schritten auf Harheim zu. Dies beinhaltet für viele Kinder, den Schulweg nach einer Eingewöhnungszeit in Eigeninitiative (ohne Eltern) zu meistern. Da die ausgewiesenen Schulwege in Harheim vereinzelte Gefahrenpunkte bzw. Schwachstellen aufweisen, müssen diese dringend noch vor dem Einschulungstermin in diesem Jahr behoben werden. 

zu 1.: Der Einsatz von zusätzlichen Stahlabweisern verhindert, dass Fahrzeuge, deren Halter das Café besuchen oder ein Paket abgeben, verkehrswidrig abgestellt werden. Kinder müssen häufig auf die Straße ausweichen, um den teilweise komplett zugeparkten Gehweg zu umgehen. 

zu 2.: Der „Harheimer Stadtweg“ wird durch die Großbaustelle zum Ausbau der S6 bis zum Berkersheimer Bahnhof permanent von Lastkraftwagen und Besuchern der Sportvereine genutzt. Das Überqueren der Straße ist mit Schwierigkeiten verbunden, da Kinder dazu mit Fahrzeugen aus drei Richtungen, nämlich Abbieger aus der „Maßbornstraße“ sowie Fahrzeuge aus dem „Harheimer Stadtweg“, rechnen müssen. Ein Zebrastreifen oder eine andere Straßenbelagsschraffierung könnte an dieser Stelle zu einer erhöhten Aufmerksamkeit der Verkehrsteilnehmer führen und den ausgewiesenen Schulweg deutlich gefahrenloser gestalten. 

zu 3.: Die Sichtung der offiziell ausgewiesenen Schulwege haben Lücken offenbart, die dringend zu überprüfen sind. 

Antragsteller: BFF 

Vertraulichkeit: Nein 

Beratung im Ortsbeirat: 14 

 

Beratungsergebnisse: 

12. Sitzung des OBR 14 am 27.06.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: 

Die Vorlage OF 92/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 

Abstimmung: 

Einstimmige Annahme 

 

13. Sitzung des OBR 14 am 05.09.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: 

Die Vorlage OF 92/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 

Abstimmung: 

Einstimmige Annahme 


14. Sitzung des OBR 14 am 10.10.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: 

Die Vorlage OF 92/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 

Abstimmung: 

Einstimmige Annahme 


15. Sitzung des OBR 14 am 07.11.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: 

Die Vorlage OF 92/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 

Abstimmung: 

Einstimmige Annahme 


16. Sitzung des OBR 14 am 05.12.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: 

Die Vorlage OF 92/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 

Abstimmung: 

Einstimmige Annahme 


17. Sitzung des OBR 14 am 09.01.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: 

Die Vorlage OF 92/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 

Abstimmung: 

Einstimmige Annahme 


18. Sitzung des OBR 14 am 13.02.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: 

Die Vorlage OF 92/14 wurde zurückgezogen. 
 

27.06.2022 - Ausbesserung des Straßenpflasters in "Alt-Harheim"

Zahlreiche lose, gebrochene und fehlende Pflastersteine in "Alt-Harheim" erhöhen das Unfallrisiko für Verkehrsteilnehmer. Das nahmen wir zum Anlass, die notwendige Ausbesserung zur fordern. Nach allgemeiner Einigkeit im Ortsbeirat willigte auch der Magistrat zu.

Antrag vom 10.06.2022, OF 91/14 

Betreff: Ausbesserung des Straßenpflasters "Alt-Harheim" 

Der Ortsbeirat möge beschließen: 

Der Magistrat wird gebeten, die dringend notwendige Ausbesserung des Straßenpflasters „Alt-Harheim“ möglichst zeitnah zu beauftragen. 

Begründung: 

Zahlreiche lose, gebrochene und fehlende Pflastersteine in der Straße Alt-Harheim, insbesondere zwischen den Liegenschaften mit den Hausnummern 10 bis 20, stellen eine Gefahrenstelle für alle Teilnehmer des Straßenverkehrs dar. Auch die entstandenen Bodenwellen zwischen den Liegenschaften mit den Hausnummern 31 bis 35 erhöhen das Unfallrisiko für Fahrradfahrer. Da zudem neben privaten PKWs täglich zahlreiche Lastkraftwagen sowie die Buslinie 28 die Straße frequentieren, erscheint eine zeitnahe Ausbesserung der schadhaften Straßenpflasterung geboten. 

Antragsteller: BFF 

Vertraulichkeit: Nein 

Beratung im Ortsbeirat: 14 

 

Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 14 am 27.06.2022, TO I, TOP 10 Beschluss: 

Anregung an den Magistrat OM 2345 2022 

Die Vorlage OF 91/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 

Abstimmung: 

Einstimmige Annahme 

 

Stellungnahme des Magistrats vom 30.09.2022, ST 2255

Betreff: Ausbesserung des Straßenpflasters der Straße Alt-Harheim

Der Magistrat entspricht der Anregung und wird das Pflaster in Kürze instandsetzen. Mit der Umsetzung ist noch im dritten Quartal 2022 zu rechnen.

27.06.2022 - Anleinpflicht für Hunde vor der Grundschule Harheim 

Immer häufiger sind freilaufende Hunde in unmittelbarer Nähe zur Grundschule Harheim anzutreffen. Grund genug, Hinweisschilder aufzustellen. Das sah die Mehrheit des Ortsbeirats leider nicht so.

Antrag vom 10.06.2022, OF 89/14 

Betreff: Anleinpflicht für Hunde vor der Grundschule Harheim 

Der Ortsbeirat möge beschließen: 

Der Magistrat wird gebeten, in der unmittelbaren Umgebung der „Grundschule Harheim“ eine Anleinpflicht für Hunde anzuordnen und entsprechende Hinweisschilder aufstellen zu lassen. 

Begründung: 

In direkter Nachbarschaft zur „Grundschule Harheim“ befindet sich das „Kinderzentrum In den Schafgärten“ sowie das dazugehörige Spielplatz-Außengelände. Dennoch sind immer häufiger freilaufende Hunde in der Straße „In den Schafgärten“ auf Höhe der Grundschule anzutreffen. Darunter leider auch solche, deren Halter sie nicht ausreichend unter Kontrolle haben. 

Dies ist besorgniserregend, da in diesem Abschnitt zahlreiche Kinder im Alter zwischen 1 und 10 Jahren anzutreffen sind. In Anbetracht des regen und lautstarken Miteinanders ist zumindest die Sicherheit der Kinder in unmittelbarer Nähe zur Schule sicherzustellen und in diesem Bereich eine Anleinpflicht für Hunde anzuordnen. Hundebesitzer, die von Flächen und Wegen der „freien Landschaft“ in den bebauten Ortsteil einbiegen oder auf den Weg dorthin sind, müssen entsprechend mit Hinweisschildern darauf aufmerksam gemacht werden. 

Antragsteller: BFF 

Vertraulichkeit: Nein 

Beratung im Ortsbeirat: 14 

 

Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 14 am 27.06.2022, TO I, TOP 8 Beschluss: 

Die Vorlage OF 89/14 wird abgelehnt. 

Abstimmung: 

CDU und GRÜNE gegen SPD und BFF (= Annahme)  

27.06.2022 - Beleuchtung des Fuß- und Radweges zwischen Harheim - Nieder-Erlenbach 

Zur Ortsbeiratssitzung am 27.06.2022 haben wir beantragt, dass der ausgewiesene Schulweg zwischen Harheim und Nieder-Erlenbach mit einer insektenfreundlichen Beleuchtung ausgestattet wird. Der Magistrat lehnte ab.

Antrag vom 10.06.2022, OF 88/14 

Betreff: Beleuchtung des Fuß- und Radweges Harheim - Nieder-Erlenbach 

Der Ortsbeirat möge beschließen: 

Der Magistrat wird gebeten, seine Stellungnahme ST 905 vom 19.04.2022 zu überdenken und der mit der OM 1297 vom 10.01.2022 vorgetragenen Anregung des Ortsbeirates zu entsprechen und dabei insektenfreundliche Beleuchtung einzusetzen, da es sich auf dem Teilstück zwischen dem Erlenbacher Stadtweg 90 und dem Ortseingang Nieder-Erlenbach um einen ausgewiesenen Schulweg handelt. 

Begründung: 

Die Begründung des Magistrats gemäß seiner ST 905 vom 19.04.2022, diesen Schulweg unbeleuchtet zu lassen, konterkariert die Ausführungen des Magistrats in seiner ST 1048 vom 29.04.2022, ein Stück Wirtschaftsweg als Schulweg zum geplanten Neubau des Gymnasiums Nord zu beleuchten und damit für alle Schülerinnen und Schüler sicher und selbständig erreichbar zu machen. 

Der Fuß- und Radweg zwischen den Stadtteilen Harheim und Nieder-Erlenbach wird intensiv genutzt und ist unter anderem als Schulweg ausgewiesen. Eine energieeffiziente und naturverträgliche Beleuchtung des oben bezeichneten Streckenabschnitts, idealerweise mittels insektenfreundlicher Solarstraßenleuchten, würde der Nutzung als ausgewiesener Schulweg gerecht werden und das Sicherheitsgefühl sowohl für Fußgänger als auch für Radfahrer bei Dunkelheit enorm erhöhen. 

Antragsteller: BFF 

Vertraulichkeit: Nein 

Beratung im Ortsbeirat: 14 

 

Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 14 am 27.06.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: 

Anregung an den Magistrat OM 2343 2022 

Die Vorlage OF 88/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 

Abstimmung: 

CDU,1 SPD und BFF gegen GRÜNE und 1 SPD (= Ablehnung)  

 

Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 767

Betreff: Beleuchtung des Fuß- und Radweges Harheim - Nieder-Erlenbach

Der Magistrat lehnt es weiterhin ab, den Rad- und Fußweg entlang des Erlenbacher Stadtweges zu beleuchten. Die Ausleuchtung von Wegen im Außenbereich der Stadt soll vermieden werden. Dank moderner Technik leuchten Fahrradlampen die Wege ausreichend aus. Städte wie Frankfurt am Main wurden in den vergangenen Jahren kontinuierlich heller. Diese allgegenwärtige Lichtverschmutzung soll vermindert werden; auch wird es immer wichtiger, Energie einzusparen.

Nicht nur für Tiere und Pflanzen ist der Schutz vor Licht wichtig, dies gilt auch für den Menschen. In Frankfurt am Main gibt es nur noch wenige Stellen, die in den Nächten einigermaßen dunkel sind. Nur dort ist der Übergang von Tageslicht über die Dämmerung bis hin zur Dunkelheit noch wahrnehmbar.

Beleuchtungsanlagen sind zudem immer eine Störung der Tier- und Pflanzenarten, selbst wenn besonders hochwertige Anlagen gewählt werden. Künstliches Licht hat auf Lebewesen vielfältige ökologische Wirkungen, da der Rhythmus der natürlichen Lichtverhältnisse von Tag und Nacht (der sogenannte zirkadiane Rhythmus) evolutionsbiologisch auf Zellebene in so gut wie allen Organismen und Ökosystemen angelegt ist. Da Insekten die artenreichste Tiergruppe darstellen und der überwiegende Teil von ihnen dämmerungs- oder nachtaktiv ist, sind sie von der Lichtverschmutzung am stärksten betroffen.

11.03.2022 - Mangel an Betreuungsplätzen in Harheim

Vor Beginn des Schuljahres 22/23 zeigte sich die künftige Betreuungssituation für Hortkinder kritisch. Dennoch wurde unser Antrag zur Prüfung der Betreuungsplätze von der Mehrheit des Ortsbeirats abgelehnt.

Antrag vom 19.02.2022, OF 67/14

Betreff: Mangel an Betreuungsplätzen in Harheim

Der Ortsbeirat möge beschließen:

Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten,

1. ob Räumlichkeiten innerhalb des SAALBAU Bürgerhaus Harheim für die Betreuung von Grundschülern als Übergangslösung angemietet werden können, um dem Mangel an Hortplätzen in Harheim kurzfristig und zumindest vorübergehend Herr zu werden 

2. ob andere Räumlichkeiten in Harheim zur Betreuung von Schulkindern kurzfristig eingerichtet werden können

3. ob und in welchem Zeitraum der Ausbau der Betreuungsmöglichkeiten für unter Dreijährige, Drei- bis Sechsjährige und Grundschulkinder in Harheim vorgesehen ist, um den Versorgungsgrad mit Kindertagesstätten und Hortplätzen zu erhöhen

4. ob Bildungsdezernentin Sylvia Weber kurzfristig für einen Termin mit dem Ortsbeirat 14 zur Verfügung steht, um die Sachlage zu besprechen und Lösungen auf den Weg zu bringen 

Begründung:

Die Hortsituation in Harheim ist kritisch und wird sich im September mit Beginn des Schuljahres 2022/2023 weiter zuspitzen. Darüber hinaus ist davon auszugehen, dass der prognostizierte Anstieg der Zahlen von Kindern im Vorschulalter zu weiteren Versorgungslücken in Bezug auf Betreuungsplätze in Harheim führen wird. Dementsprechend müssen kurzfristig Lösungen erarbeitet werden – auch um dem im Jahr 2025 voraussichtlich bestehenden Rechtsanspruch auf einen Hortplatz und damit verbundenen Ausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder gerecht zu werden.

Antragsteller: BFF

Vertraulichkeit: Nein

Beratung im Ortsbeirat: 14

 

Beratungsergebnisse:

9. Sitzung des OBR 14 am 07.03.2022, TO I, TOP 9

Beschluss:

Die Vorlage OF 67/14 wird abgelehnt.

Abstimmung:

CDU und SPD gegen GRÜNE und BFF (= Annahme)

07.02.2022 - Erweiterter Winterdienst auf Fahrradwegen im Frankfurter Norden

Am 07.02.2022 haben wir beantragt, dass der erweiterte Winterdienst auf den Fahrradwegen zwischen Harheim, Niedererlenbach, Niedereschbach und Bonames ausgeweitet wird.

Antrag vom 21.01.2022, OF 62/14 

Betreff: Erweiterter Winterdienst auf Fahrradwegen im Frankfurter Norden 

Der Magistrat wird gebeten, den am 13. Januar 2022 von Stadträtin Rosemarie Heilig und Stadtrat Stefan Majer vorgestellten erweiterten Winterdienst auf Fahrradwegen in Frankfurt am Main, auf den Frankfurter Norden auszuweiten und sicheres Fahrradfahren auf den Verbindungsstraßen zwischen (1) Harheim und Niedererlenbach, (2) Harheim und Niedereschbach, (3) Harheim und Bonames sowie auf den Fahrradwegen entlang der Nidda zwischen (4) Frankfurter Berg und Bad Vilbel zu ermöglichen. 

Begründung: 

Zwischen den Stadtteilen findet eine intensive Nutzung der Fuß- und Fahrradwege statt. Die Relevanz dieser Verbindungswege ist in den letzten Jahren – im Vergleich zu anderen Verbindungsstrecken zwischen den Frankfurter Stadtteilen – überdurchschnittlich gestiegen. Als Gründe dafür sind die permanent steigende Einwohnerzahl und die damit verbundene höhere Frequentierung der Schul-, Hort- und Einkaufswege sowie die Nutzung von Fahrrädern als Alternative zum PKW insbesondere zu Uhrzeiten, in denen der öffentliche Nahverkehr ruht, zu nennen. 

Zur Schonung von Pflanzen und Tieren wäre die „Streuung“ mit einem „Salz-Wasser-Gemisch“, wie sie auch auf den fünf vorgestellten Strecken genutzt wird, wünschenswert. Da die vorgesehenen Streufahrzeuge auch zu Kehrfahrzeugen umgerüstet werden können, wären diese ein weiterer Beitrag für ein ganzjährig sicheres Fahrradfahren zwischen den Stadtteilen im Frankfurter Norden. Letzte Aktualisierung des Sachstandes: 11.02.2022 

Antragsteller: BFF 

Vertraulichkeit: Nein 

Beratung im Ortsbeirat: 14 

 

Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 14 am 07.02.2022, TO I, TOP 13 Letzte Aktualisierung des Sachstandes: 11.02.2022 Seite: 3 

Beschluss: 

Anregung an den Magistrat OM 1523 2022 

Die Vorlage OF 62/14 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Worte "auf den Fahrradwegen entlang der Nidda zwischen (4) Frankfurter Berg und Bad Vilbel" gestrichen werden. 

Abstimmung: 

Einstimmige Annahme 

 


Stellungnahme des Magistrats vom 20.05.2022, ST 1198

Betreff: Erweiterter Winterdienst auf Fahrradwegen im Frankfurter Norden

Der Winterdienst auf Fahrbahnen wird nach § 11 der Straßenreinigungs-Satzung durch den beauftragten Dienstleister, die FES GmbH, durchgeführt.

Seit Beginn der Winterdienstsaison 2021/22 fährt die FES erstmals Sicherheitskontrollen auf Radwegen. Es wurden zunächst fünf spezielle Touren festgelegt, die sicherstellen, dass auf Hauptstraßen und den Verbindungsstraßen zwischen den Stadtteilen auch im Winter durchgängig sicheres Radfahren möglich ist. Im Frankfurter Norden stellt Tour 4 die Verbindung von Heddernheim zum Weißen Stein her. Der obere Teil der Eschersheimer Landstraße wird abgefahren, außerdem die Hügelstraße bis Ginnheim und nach Eckenheim (Jean-Monet-Straße und Elisabeth-Schwarzhaupt-Anlage). Tour 2 verbindet die Stadtteile Bornheim, Nordend, Ostend, Fechenheim, Riederwald und Bergen-Enkheim: Die Kontrolle beginnt auf der Saalburgallee und führt über die Wittelbacher Allee und den Alleenring die Friedberger Landstraße hoch.

Rechtzeitig vor Beginn der Saison 2022/23 werden die Erfahrungen der vergangenen Saison genutzt, um die genannten Touren gegebenenfalls anzupassen. Die vom Ortsbeirat genannten Abschnitte in Harheim werden daher im Rahmen dieser Anpassung besprochen.

Es ist zu beachten, dass die Streu- und Räumpflicht auf Radwegen je nach Bedarf nachrangig zu Straßen besteht. Der Radweg muss verkehrswichtig und zugleich gefährlich sein. Die Winterdienstpflicht findet ihre Grenzen in der Zumutbarkeit der Kommune und der Sorgfalt der Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer.

Auftausalz bewirkt durch physikalisch-chemische Umwandlung von Eis und Schnee in Wasser eine dauerhafte Beseitigung der Straßenglätte. Bei der Ausbringung von abstumpfenden Streustoffen wäre die 10-20fache Menge nötig, um ein ähnliches Ergebnis zu erreichen. Die Reichweite der Streufahrzeuge wäre somit deutlich geringer und hätte wesentlich längere Umlaufzeiten durch häufigeres Nachladen zur Folge. Außerdem müsste das Streugut nach dem Streuen im Rahmen der Straßenreinigung entfernt werden. Diese beiden Punkte verschlechtern deutlich die CO²-Bilanz und verursachen selbstverständlich höhere Kosten.

Um Streumittel so optimal wie möglich einzusetzen, nutzt die FES computergesteuerte Streutechnik an den Winterdienstfahrzeugen und hochwirksames Feuchtsalz. Feuchtsalz ist ein mit Natriumchlorid-Lösung angefeuchtetes Streusalz (sogenanntes FS 30, also 70 % Salz und 30 % Salzlösung), welches sich gleichmäßig verteilt, sehr gut haftet und bereits bei kleiner Menge große Tauwirkung erzielt. Angefeuchtetes Streusalz wird nicht so schnell verweht wie Trockensalz, da es besser haften bleibt. Pro Quadratmeter ist damit nur noch etwa ein Teelöffel Salz notwendig.

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.