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18.12.2024 - Flexipoller „Im Niederfeld“/„Am Auweg“
Etwa sieben Wochen lagen zwischen unserem Antrag und der Installation eines Flexipollers im Einmündungsbereich „Im Niederfeld“/„Am Auweg“. Vorausgegangen waren mehrere Gefahrensituation für Kinder auf dem Gehweg mit abbiegenden PKWs. Unser Lob geht an die zuständigen Frankfurter Ämter.

Quelle: Eigene Aufnahme
Hier finden Sie unseren Antrag zum Thema.
25.11.2024 - Ortsbeirat lehnt feste Abstellflächen in Harheim für Miet-E-Scooter ab
In Harheim werden gemiete E-Scooter häufig rücksichtslos und wenig sorgsam abgestellt. Feste Abstellplätze könnten helfen. Anbieten würden sich Plätze in der Nähe der Sportanlage, des Friedhofs, Supermarkts, der Ortseingänge und Ortsmitte. Die übrigen Ortsbeiratsmitglieder sahen das nicht so und lehnten unseren Vorschlag ab.
Antrag vom 08.11.2024, OF 213/14
Betreff: Abstellflächen für E-Scooter
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert, feste Abstellflächen für die Vermietung von E-Scootern im Ortsbezirk 14 einzurichten.
Begründung:
In Harheim werden gemietete E-Scooter regelmäßig rücksichtslos auf Gehwegen abgestellt und so zur Stolperfalle, insbesondere für ältere, sehbehinderte und bewegungseingeschränkte Menschen, die etwa auf Rollstühle, Rollatoren oder andere Gehhilfen angewiesen sind. Aber auch Eltern mit Kinderwagen sind hiervon in besonderer Weise betroffen. Da keine festen Abstellplätze vorgesehen sind, finden sich derartige Beförderungsmittel teilweise mitten auf schmalen Gehwegen, im Überquerungsbereich von Ampeln oder auf für Pkws vorgesehenen Parkflächen und verschandeln zudem das Ortsbild in erheblichem Maße. Dieser Zustand ist nicht hinnehmbar. Grundsätzlich bietet sich die Einführung von Abstellflächen in Harheim in der Nähe der folgenden Plätze an: Sportanlage, Friedhof, Supermarkt, Ortseingänge und Ortsmitte.
Antragsteller: BFF
Vertraulichkeit: Nein
Beratung im Ortsbeirat: 14
Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 14 am 25.11.2024, TO I, TOP 8 Beschluss:
Die Vorlage OF 213/14 wird abgelehnt.
Abstimmung:
CDU, GRÜNE und SPD gegen BFF (= Annahme)
Quelle: Eigene Aufnahmen
28.10.2024 - Fußgängersicherheit "Im Niederfeld"/"Am Auweg" erhöhen
Im Einmündungsbereich „Im Niederfeld“/„Am Auweg“ ist dringender Handlungsbedarf. Besorgte Bürger erzählten uns in persönlichen Gesprächen von Beinahunfällen zwischen Kindern und PKWs, die beim Rechtsabbiegen den Gehweg schneiden. Zum Glück kamen bisher immer alle mit dem Schrecken davon.
Antrag vom 12.08.2024, OF 202/14
Betreff: Sicherheit für Fußgänger im Einmündungsbereich Im Niederfeld/Am Auweg gewährleisten
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Magistrat wird gebeten, den Einmündungsbereich „Im Niederfeld“/„Am Auweg“ für Fußgänger sicherer zu gestalten und hierfür am Ende der Straße „Am Auweg“
1. eine für Verkehrsteilnehmer optisch deutlichere Trennung von Fahrbahn und Gehweg zu beauftragen sowie
2. die Installation eines Verkehrsleitpfostens auf dem Gehweg für Rechtsabbieger aus der Straße „Am Auweg“ zu veranlassen.
Begründung:
Erwachsene Fußgänger und Kinder auf Fahrrädern, die auf dem Gehweg von der Straße „Im Niederfeld“ auf die Straße „Am Auweg“ einbiegen, werden leider häufig mit motorisierten Straßenverkehrsteilnehmern konfrontiert, die beim Rechtsabbiegen von der Straße „Am Auweg“ in die Straße „Im Niederfeld“ den Gehweg schneiden. Reifenspuren auf dem Gehweg des Einmündungsbereichs zeigen sehr deutlich, dass dies keine Seltenheit ist, sondern der Gehweg beim Abbiegeverhalten regelmäßig befahren wird.
Da der Ortsbeirat in diesem Zusammenhang bereits Kenntnis von mehreren Gefahrensituationen hat, plädiert er für eine optisch bessere Trennung zwischen Gehweg und Fahrbahn sowie vor allem die Installation eines Verkehrsleitpfostens. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sollten die Sicherheit von Gehwegnutzern künftig erhöhen.
Antragsteller: BFF
Vertraulichkeit: Nein
Beratung im Ortsbeirat: 14
Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 14 am 02.09.2024, TO I, TOP 8 Beschluss:
Die Vorlage OF 202/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung: Einstimmige Annahme
33. Sitzung des OBR 14 am 28.10.2024, TO I, TOP 8 Beschluss:
Anregung an den Magistrat OM 5967 2024
Die Vorlage OF 202/14 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor und die Begründung wie folgt lauten: "Der Magistrat wird gebeten, eine Lösung zu finden, um den Einmündungsbereich Im Niederfeld/Am Auweg und Im Niederfeld/Haintalstraße für Fußgänger sicherer zu gestalten und die Verkehrssituation am Ende der Straße Am Auweg sowie in der Haintalstraße zu entschärfen. Begründung: Erwachsene Fußgänger und Kinder auf Fahrrädern, die auf dem Gehweg von der Straße Im Niederfeld auf die Straße Am Auweg einbiegen, werden leider häufig mit motorisierten Straßenverkehrsteilnehmern konfrontiert, die beim Rechtsabbiegen von der Straße Am Auweg in die Straße Im Niederfeld den Gehweg schneiden. Reifenspuren auf dem Gehweg des Einmündungsbereichs zeigen sehr deutlich, dass dies keine Seltenheit ist, sondern der Gehweg beim Abbiegeverhalten regelmäßig befahren wird. Dies gilt ebenso an der Kreuzung Im Niederfeld/Haintalstraße. Da der Ortsbeirat in diesem Zusammenhang bereits Kenntnis von mehreren Gefahrensituationen hat, plädiert er an diesen Stellen für Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit für die Betroffenen."
Abstimmung: Einstimmige Annahme
27.09.2024 - Magistrat stimmt dem absoluten Halteverbot an der Einfahrt zur Straße "In den Schafgärten" zu
Nachdem wir für den sicheren Schulweg ein absolutes Halteverbot an der Einfahrt zur Straße "In den Schafgärten" gefordert haben, gab uns der Magistrat schließlich Recht.
Stellungnahme des Magistrats vom 27.09.2024, ST 1734
Betreff: Absolutes Halteverbot an der Einfahrt zur Straße In den Schafgärten einrichten
Der Anregung wird entsprochen.
Hier unser Antrag vom 22.04.2024.
02.09.2024 - Ortsbeirat lehnt Fußgängerüberquerung im Harheimer Stadtweg ab
Die Optimierung des absoluten Halteverbots sowie die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs zur Erhöhung der Verkehrssicherheit im Harheimer Stadtweg für viele Schulkinder lehnte der Ortsbeirat ab. Es bleibt also gefährlich an dieser Stelle.
Antrag vom 16.08.2024, OF 203/14
Betreff: Ausweitung des absoluten Halteverbots in der Straße Harheimer Stadtweg
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Magistrat wird gebeten, die Ausweitung des absoluten Halteverbots in der Straße „Harheimer Stadtweg“ auf Höhe der Eschbachbrücke dergestalt zu beauftragen, dass die bereits vorhandenen Verkehrszeichen 283 StVO jeweils weiter nach rechts bzw. links von der Bordsteinabsenkung versetzt werden.
Damit soll für Fußgänger sowie Fahrradfahrer ein besserer Einblick in den Straßenraum gewährleistet werden, die - von der Eschbachbrücke kommend - den „Harheimer Stadtweg“ überqueren bzw. in diesen einbiegen wollten.
Weiterhin wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, inwieweit an dieser Stelle die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs denkbar wäre, um dort das sichere Überqueren der Straße zu gewährleisten.
Begründung:
Im Harheimer Stadtweg befinden sich die Bordsteinabsenkungen rechts und links von der Eschbachbrücke so nahe am Ende des absoluten Halteverbots, dass Fußgänger, Fahrrad- und Rollerfahrer bei der Straßenüberquerung nur eine eingeschränkte Sicht auf den Straßenverkehr haben (siehe Fotos).
Dies hat in den letzten Wochen bereits zu einigen Beinaheunfällen geführt, die durch eine Ausweitung der Fläche für das absolute Halteverbot hätten vermieden werden können. Darüber hinaus könnte die sichere Überquerung der stark frequentierten Straße, die auch als Schulweg genutzt wird, durch einen Zebrastreifen gewährleistet werden.
Insbesondere für sehbehinderte Menschen, die Fahrradfahrer und Elektrofahrzeuge akustisch kaum wahrnehmen, würde dies für mehr Sicherheit sorgen und bei allen Verkehrsteilnehmern zu einer erhöhten Aufmerksamkeit führen.
Fotos: Harheimer Stadtweg, rechts und links auf Höhe der Eschbachbrücke
Quelle: Eigene Aufnahmen
Antragsteller: BFF
Vertraulichkeit: Nein
Beratung im Ortsbeirat: 14
Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 14 am 02.09.2024, TO I, TOP 9 Beschluss:
Die Vorlage OF 203/14 wird abgelehnt.
Abstimmung:
CDU, GRÜNE und SPD gegen BFF (= Annahme)
02.09.2024 - Ortsbeirat lehnt Erlass der Grundsteuer für vom Hochwasser Betroffene ab
Die von den Überschwemmungen betroffenen Eigentümer von Immobilien und Grundstücken dürfen von der Stadt nicht alleine gelassen werden, denn die finanziellen Folgen sind erheblich. Leider enthielt sich der Großteil des Ortsbeirats in Harheim und so sorgte das "Nein" von den Grünen für eine Ablehnung. Übrigens: In Nieder-Eschbach stimmte das Gremium einem ähnlichen Antrag einstimmig zu.
Antrag vom 16.08.2024, OF 204/14
Betreff: Erlass der Grundsteuer für vom Hochwasser Betroffene
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert, den von Hochwasser betroffenen Immobilien- und Grundstückseigen-tümern in Harheim eine finanzielle Entschädigung zur Beseitigung der Schäden und notwendigen Wieder-herstellungs- bzw. Sanierungsmaßnahmen zu gewähren.
Hierzu soll auf Antrag ein Erlass der Grundsteuer seitens der Stadt Frankfurt erfolgen, und zwar
1. für die Jahre 2024 und 2025 für diejenigen Eigentümer, die vom Hochwasser und den Überflutungen im Mai 2024 betroffen waren sowie
2. für jeweils zwei Jahre für die von künftigen Hochwasserschäden betroffenen Eigentümer.
Begründung:
Heftige Unwetter mit Starkregen führten Anfang Mai 2024 in Harheim zum wiederholten Male zu einem massiven Anstieg der Wassermassen im Eschbach und schließlich zu einer Überflutung. Dabei wurden im Stadtteil etliche Grundstücke überschwemmt, Keller liefen voll und zahlreiche Liegenschaften wurden stark beschädigt.
Mit Hilfe von weiteren Retentionsflächen, höheren Uferbegrenzungen und besser getakteten Abwasserkanalreinigungen hätte das Hochwasser verhindert bzw. zumindest eingedämmt werden können. Derartige Hochwasserschutz-Maßnahmen werden durch den Ortsbeirat seit mehreren Jahren eingefordert, bislang jedoch leider ohne Erfolg. Von daher trägt die Stadt Frankfurt zumindest eine Mitverantwortung an den immer häufiger auftretenden Überflutungen im Stadtteil.
Die von den Überschwemmungen betroffenen Eigentümer von Immobilien und Grundstücken dürfen deshalb von der Stadt nicht alleine gelassen werden. Schließlich ziehen Hochwasserschäden nicht nur erhebliche finanzielle Folgen nach sich, sondern sind für die Betroffenen auch mit einem immensen zeitlichen und organisatorischen Aufwand verbunden, der für Berufstätige kaum zu leisten ist und ihnen – zusätzlich zum materiellen Schaden – große Opfer abverlangt.
Da die Grundsteuer von den Kommunen vereinnahmt wird, stellt der Erlass selbiger für von Überflutungen betroffene Immobilien- und Grundstückseigentümer ein geeignetes Instrument für die Stadt Frankfurt dar, um hier einen Ausgleich zu schaffen und Hochwassergeschädigte zumindest finanziell etwas zu entlasten.
Antragsteller: BFF
Vertraulichkeit: Nein
Beratung im Ortsbeirat: 14
Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 14 am 02.09.2024, TO I, TOP 10 Beschluss:
Die Vorlage OF 204/14 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt.
Abstimmung:
1 GRÜNE gegen BFF (= Annahme); CDU, 1 GRÜNE und SPD (= Enthaltung)
26.08.2024 - Magistrat berücksichtigt Vorschläge zur Optimierung des Radverkehrskonzepts Nord
Auch wenn die von uns vorgeschlagene neue Brücke zur Optimierung des Radverkehrs im Frankfurter Norden voraussichtlich erst langfristig realisiert werden kann, ist die Nachricht des Magistrats eine gute.
Stellungnahme des Magistrats vom 26.08.2024, ST 1561
Betreff: Optimierung Radverkehrskonzept Nord
Die erforderlichen Planungen werden aufgenommen.
Aufgrund der erforderlichen Brücke sowie dem erforderlichen Grunderwerb im südlichen Abschnitt lässt sich die vorgeschlagene Maßnahme allerdings erst langfristig realisieren.
Unseren Antrag zur Optimierung des Radverkehrskonzepts Nord finden Sie hier.
26.08.2024 - Magistrat will Gehwege in Alt-Harheim nicht sicher machen
Die Verkehrssituation in "Alt-Harheim" bleibt angespannt. Regelmäßig weichen Fahrzeuge - auch Busse und LKWs auf den sehr schmalen Gehweg aus. Dennoch weigert sich der Magistrat den sogenannten "sicheren Schulweg" auch tatsächlich sicher zu gestalten.
Stellungnahme des Magistrats vom 26.08.2024, ST 1560
Betreff: Gehwege in Alt-Harheim sicherer und attraktiver gestalten
Der Magistrat plant - wie in der Stellungnahme, ST 283/2024, beschrieben - eine Sanierung im etwa 200 Meter langen Abschnitt der Straße Alt-Harheim. Das Straßenpflaster kann dort nicht mehr in der gleichen Weise erneuert werden, daher wird eine Deckensanierung vorgenommen und durch Street-Print-Verfahren dem Altstadt-Charakter angepasst. Um Synergien zu bilden, wird diese Maßnahme im Zusammenhang mit der Baumaßnahme im Kreuzungsbereich Nieder-Erlenbach ausgeführt. Die zeitliche Umsetzung ist abhängig von einer Baumaßnahme der Stadtentwässerung Frankfurt am Main SEF, die voraussichtlich Ende des Jahres 2024 abgeschlossen sein wird. Der Magistrat informiert den Ortsbeirat, sobald der Umsetzungstermin feststeht.
Eine über diese Maßnahme hinausgehende Umgestaltung des Bereichs kann der Magistrat vor dem Hintergrund gegenwärtiger und für die nähere Zukunft absehbarer priorisierter konkurrierender Maßnahmen nicht in Aussicht stellen.
Unseren Antrag zur Vorstellung eines Konzepts kann hier eingesehen werden. Die Zusage von der Stadt Frankfurt zur Sanierung finden Sie hier. Unseren Initial-Antrag finden Sie hier.
22.07.2024 - Aufnahme der Wassermatschanlage und des Trinkbrunnes in Harheim in Vorschlagsliste
Der Magistrat hat in seiner Stellungnahme vom 22.07.2023 die Aufnahme der Wassermatschanlage und des Trinkbrunnens in die Liste potentieller Standorte aufgenommen. Hoffen wir auf eine baldige Umsetzung!
Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2024, ST 1402
Betreff: Wassermatschanlage in der Spielstraße Harheim
Der Magistrat bestätigt, die angeregte Errichtung einer Wassermatschanlage in die Vorschlagsliste des Grünflächenamtes für zukünftige Wassermatsch- und Planschspielplätze aufzunehmen.
Aufgrund der bereits in der Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2023 ( ST 2045 ) formulierten Einschränkungen ist jedoch nicht von einer baldigen Umsetzung auszugehen.
Der Magistrat hat den vorgeschlagenen Standort in die Liste potentieller Trinkwasserbrunnenstandorte aufgenommen.
Ob die Installation eines Trinkbrunnens an diesem Standort -beispielsweise auch im Zuge des Baus einer Wassermatschanlage- erfolgen kann, muss anhand verschiedener Kriterien geprüft werden.
Für die Auswahl von geeigneten Standorten für Trinkwasserbrunnen ist unter anderem das Überwärmungspotential des Standortes und die technische Realisierbarkeit durch vorhandene Wasserleitungen entscheidend.
Hier finden Sie unseren dazugehörigen Antrag.
27.05.2024 - Ortsbeirat lehnt Antrag zu Hortplätzen in Harheim ab
Auch die Presse wunderte sich über die ablehnende Haltung fast aller Ortsbeiratsmitglieder in Harheim zum BFF-Antrag, der den Magistrat auffordern sollte, zeitnah konkrete Maßnahmen für dringend benötigte Hortplätze zu ergreifen. Das hielt uns nicht auf, vielen Eltern persönlich weiterzuhelfen und deren Kinder erfolgreich zu vermitteln.
Antrag vom 10.05.2024, OF 191/14
Betreff: Hortplätze in Harheim
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert, zeitnah konkrete Maßnahmen im Stadtteil Harheim zu ergreifen, um allen Kindern, die mit Beginn des Schuljahres 2024/2025 eine Früh- und Nachmittagsbetreuung benötigen, einen Hortplatz für die Werktage von Montag bis Freitag zu ermöglichen.
Begründung:
Seit einigen Jahren ist dem Magistrat bekannt, dass die Anzahl der angebotenen Hortplätze im kontinuierlich wachsenden Stadtteil Harheim nicht bedarfsdeckend ausgebaut sind. Trotz aller statistischen Vorausberechnungen der Stadt Frankfurt zu den Wachstumszahlen der Gruppe „6- bis unter 10-jährige“, wurden bisher nicht genügend Hortplätze geschaffen. In Folge der Neubaugebiete sowie dem einhergehenden Generationenwechsel werden in Harheim immer mehr Kinder eingeschult, deren Eltern auf eine Früh- und Nachmittagsbetreuung angewiesen sind. Auch im Hinblick auf das bevorstehende Schuljahr 2024/2025 hat der Ortsbeirat Kenntnis erlangt, dass zahlreiche Kinder bei der Vergabe der Hortplätze bislang nicht berücksichtigt werden konnten. Um drohenden finanziellen Engpässen, die aus der unfreiwilligen Aufgabe der Berufstätigkeit einiger Elternteile resultieren würden sowie den damit einhergehenden Existenzsorgen der betroffenen Familien vorzubeugen, ist eine sofortige Maßnahmenergreifung zwingend notwendig. Aufgrund der in den letzten Jahren immer wiederkehrenden Alarmsituation ist der Eindruck entstanden, dass der drängenden Nachfrage nach Hortplätzen immer erst „in letzter Sekunde“ von Seiten der Stadt Beachtung geschenkt wird.
Antragsteller: BFF
Vertraulichkeit: Nein
Beratung im Ortsbeirat: 14
Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 14 am 27.05.2024, TO I, TOP 9 Beschluss:
Die Vorlage OF 191/14 wird abgelehnt.
Abstimmung:
CDU, GRÜNE und 1 SPD gegen BFF (= Annahme); 1 SPD (= Enthaltung)
22.04.2024 - Sicherere Gehwege in Alt-Harheim
Der Magistrat hat beschlossen, die Fahrbahn in "Alt-Harheim" zu sanieren. Bisher liegt aber kein Konzept vor. Es wird Zeit, die Bürger mit ins Boot zu holen und eine nachhaltige Lösung zu besprechen. Schließlich handelt es sich hier um die Ortsmitte.
Antrag vom 04.04.2024, OF 182/14
Betreff: Gehwege in Alt-Harheim sicherer und attraktiver gestalten
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Magistrat wird gebeten, ein Konzept für die in der Stellungnahme ST 283 vom 05.02.2024 angekündigte nachhaltige Lösung für eine Sanierung der Fahrbahn im etwa 200 Meter langen Abschnitt der Straße „Alt-Harheim“ vorzustellen und dabei insbesondere auf folgende Dringlichkeiten einzugehen:
1. Wie können die beidseitig vorhandenen Gehwege insbesondere für Kinder und Personen mit Mobilitätseinschränkungen sicherer gestaltet werden?
2. Kann mit einer Tempo-20-Zone die Attraktivität des Stadtkerns sowie die Sicherheit aller Fußgänger und Verkehrsteilnehmer in diesem Bereich erhöht werden?
3. Ist es möglich, einen regulären Stellplatz für das kurzzeitige Abstellen eines Fahrzeugs auf Höhe Café Comet/Postfiliale (Liegenschaft „Alt-Harheim 20“) einzurichten, um damit das Wildparken einzuschränken?
Begründung:
Insbesondere für Kinder auf ihrem Schulweg, aber auch für Personen mit Mobilitätseinschränkungen auf dem Weg zum Rathaus und zur Apotheke, gestaltet sich der Gang durch „Alt-Harheim“ als gefährliches Spießrutenlaufen. Dies liegt hauptsächlich am sehr engen – aber zugelassenen – Zweirichtungsverkehr, der jeweils vor allem dann gefährlich wird, wenn sich in diesem Bereich zwei Omnibusse treffen, die Mülltonnen der Liegenschaften zum Entleeren auf den Gehwegen stehen, Pkws zum Teil auf der befahrenen Straße in Höhe Café/Postfiliale abgestellt werden und motorisierte Fahrzeuge auf die jeweiligen Gehwege ausweichen müssen.
Durch eine Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit und die Einführung einer „Tempo-20-Zone“ könnte sowohl die Sicherheit als auch die Attraktivität dieses Bereichs für Fußgänger erheblich erhöht werden. Dies würde den Schulweg-Charakter, welcher auch die Überquerung der Straße vorsieht, sichtlich unterstreichen. Schließlich ist das Café Comet für Schulkinder ein beliebter Aufenthaltsort und durch seine zusätzliche Funktion als Postfiliale ein stark frequentierter Geschäftsbereich.
Antragsteller: BFF
Vertraulichkeit: Nein
Beratung im Ortsbeirat: 14
Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 14 am 22.04.2024, TO I, TOP 13 Beschluss:
Anregung an den Magistrat OM 5373 2024
Die Vorlage OF 182/14 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor "Der Magistrat wird gebeten, ein Konzept für die in der Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2024, ST 283, angekündigte nachhaltige Lösung für eine Sanierung der Fahrbahn im etwa 200 Meter langen Abschnitt der Straße Alt-Harheim in einer Ortsbeiratssitzung vorzustellen." lautet.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme
Die Zusage von der Stadt Frankfurt zur Sanierung finden Sie hier. Unseren Initial-Antrag finden Sie hier.
22.04.2024 - Optimierung Radverkehrskonzept Nord
Das Radverkehrskonzept Nord muss dringend optimiert werden, denn scheinbar haben sich die zuständigen Ämter die Situation vor Ort nicht angeguckt. Wir haben mit zahlreichen Nutzern der Strecke gesprochen und einen entsprechenden Antrag formuliert. In der Ortsbeiratssitzung vom 22.04.2024 stimmten nur die Grünen dagegen.
Antrag vom 04.04.2024, OF 183/14
Betreff: Optimierung Radverkehrskonzept Nord
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Magistrat wird gebeten, das Radverkehrskonzept Nord zu überarbeiten und dabei insbesondere die für den Stadtteil Harheim wichtigen Routen zu optimieren. Dabei sollten vor allem die folgenden Überlegungen berücksichtigt werden:
1. Hochstufung der Straße „Hermannspforte“ mit Verlängerung in Richtung Nordwesten bis zur Abzweigung Richtung Nordpark zu einer Radhauptnetzroute
2. schnellstmögliche Umsetzung der perspektivischen Routenverlängerung Richtung Nordwesten über die Nidda bis zur S-Bahn-Station „Frankfurter Berg“ inklusive perspektivischer Hochstufung dieser geplanten Route zur Radhauptnetzroute
3. Streichung des letzten Teilstücks der Radnebennetzroute beginnend von der Straße „Harheimer Weg“ Richtung Nordwesten bis zur Abzweigung Richtung „Nordpark“.
Begründung:
zu 1. Schon heute ist die befahrbare Radroute aus der Verlängerung der Straße „Hermannspforte“ (dicke schwarze Linie im beiliegenden Plan) für Fahrradfahrer aus Harheim, Nieder-Erlenbach und der Wetterau die bevorzugte Hauptroute in Richtung des Frankfurter Westens und Nordwestens.
zu 2. Eine absehbare Umsetzung der perspektivischen Routenverlängerung über die Nidda (inklusive Brückenbau) bis zur S-Bahn-Station „Frankfurter Berg“ (schwarz gestrichelte Doppel-Linie im beiliegenden Plan) wäre für alle Radfahrer sinnvoll und wünschenswert. Darüber hinaus könnte mit dieser Maßnahme das Teilstück über den „Nordpark“ Richtung „Grillplatz Nordpark“ deutlich entlastet werden und aus Naturschutzgründen eventuell sogar ganz entfallen.
zu 3. Unabhängig von der Realisierung der perspektivischen Routenverlängerung über die Nidda sollte dieses Teilstück der Radnebennetzroute (im beiliegenden Plan mit mehreren X markiert) gestrichen werden, da es aufgrund eines sehr steilen Abschnitts als Radweg eher ungeeignet ist. Auch aus Sicht des Naturschutzes sollte diese Strecke unbearbeitet bleiben. Sofern die perspektivische Routenverlängerung über die Nidda umgesetzt wird, würde das angesprochene Teilstück über den Nordpark unattraktiv werden, da die bereits vorgesehene Hauptnetzroute entlang der Nidda ohnehin zum „Grillplatz Nordpark“ führt.
Karte: Überarbeitetes Radverkehrskonzept Nord (eigene Darstellung)
(Quelle: Radverkehrskonzept Nord, Radwege_Nord_Ost_vorläufiger Netzplatz, Stadt Frankfurt am Main)

Antragsteller: BFF
Vertraulichkeit: Nein
Beratung im Ortsbeirat: 14
Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 14 am 22.04.2024, TO I, TOP 14 Beschluss:
Anregung an den Magistrat OM 5374 2024
Die Vorlage OF 183/14 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der erste Satz des Tenors "Der Magistrat wird gebeten, den vorläufigen Netzplan im Rahmen des zu erarbeitenden Radverkehrskonzepts Nord zu überarbeiten und dabei insbesondere die für den Stadtteil Harheim wichtigen Routen zu optimieren." lautet.
Abstimmung:
2 CDU, SPD und BFF gegen GRÜNE (= Ablehnung); 1 CDU (= Enthaltung)
22.04.2024 - Absolutes Halteverbot an der Einfahrt zur Straße "In den Schafgärten"
Auf dem sogenannten "sicheren Schulweg" (übrigens ohne echten Gehweg) parken regelmäßig Fahrzeuge, weswegen Schulkinder auf die Fahrbahn ausweichen müssen. Ein absolutes No-Go! Das sah auch der gesamte Ortsbeirat so.
Antrag vom 04.04.2024, OF 181/14
Betreff: Absolutes Halteverbot an der Einfahrt zur Straße In den Schafgärten einrichten
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Magistrat wird gebeten, an der Einfahrt zur Straße „In den Schafgärten“ vor den Liegenschaften der Hausnummern 6, 3 und 5 (gegenüber dem Hotel, Ecke „Maßbornstraße“) ein absolutes Halteverbot (Zeichen 283 StVO) einzurichten und die entsprechende Beschilderung zu beauftragen.
Begründung:
Im besagten Straßenabschnitt „In den Schafgärten“ ist der als „sicherer Schulweg“ ausgewiesene Gehweg für Schüler der Grundschule Harheim aufgrund häufig abgestellter Fahrzeuge unzugänglich und kann nur über ein Ausweichen auf die befahrene Straße begangen werden. Darüber hinaus ist der für Fahrradfahrer zugelassene Zweirichtungsverkehr dieser Einbahnstraße bei Gegenverkehr nicht ohne Gefahr durch entgegenkommende Fahrzeuge nutzbar. Aus diesen Gründen ist es dringend geboten, für diesen Straßenabschnitt ein absolutes Halteverbot einzurichten, damit sich Fußgänger, Fahrradfahrer und alle übrigen Verkehrsteilnehmer auf ihrem Weg zu Schule, Kindereinrichtung und Liegenschaften sicher begegnen können.
Das bereits in der Vergangenheit beschilderte „eingeschränkte Halteverbot“ war aufgrund der Parksituation nicht ausreichend. Dennoch wurde dies im Jahr 2023 aus nicht ersichtlichen Gründen entfernt, was jedoch zu einer erheblichen Verschlechterung der Situation geführt hat. Dies geschah, obwohl das Straßenverkehrsamt gemäß Protokoll einer Ortsbegehung am 20.01.2023 die Beschilderung vom „eingeschränkten Halteverbot“ zu einem „absoluten Halteverbot“ zu ändern beabsichtigte.
Antragsteller: BFF
Vertraulichkeit: Nein
Beratung im Ortsbeirat: 14
Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 14 am 22.04.2024, TO I, TOP 12 Beschluss:
1. Die Vorlage OF 181/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
2. Der Stadtbezirksvorsteher wird gebeten, in dieser Angelegenheit tätig zu werden.
Abstimmung: Einstimmige Annahme
30. Sitzung des OBR 14 am 27.05.2024, TO I, TOP 6 Beschluss:
Die Vorlage OF 181/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung: Einstimmige Annahme
31. Sitzung des OBR 14 am 24.06.2024, TO I, TOP 7 Beschluss:
Anregung an den Magistrat OM 5633 2024
Die Vorlage OF 181/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung: Einstimmige Annahme
22.04.2024 - Wassermatschanlage und Trinkbrunnen für Harheim
Nachdem die Machbarkeit einer Wassermatschanlage in der Spielstraße in Harheim durch den Magistrat positiv befunden wurde, war es an der Zeit diese in Verbindung mit einem Trinkbrunnen zu beantragen.
Antrag vom 04.04.2024, OF 180/14
Betreff: Wassermatschanlage in der Spielstraße Harheim
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Ortsbeirat begrüßt und befürwortet die Möglichkeit zur Errichtung einer Wassermatschanlage mit Pumpe gemäß Stellungnahme des Magistrats ST 2045 vom 06.10.2023.
Aus diesem Grund wird der Magistrat gebeten, den Standort „Spielstraße Harheim“ in der Riedhalsstraße in die Vorschlagsliste des Grünflächenamtes für zukünftige Wassermatsch- und Planschspielplätze aufzunehmen und gegebenenfalls gemeinsam mit dem in der OM 4165 vom 03.07.2023 beantragten Trinkbrunnenstandort zu planen und umzusetzen.
Begründung:
Eine spielerische Sensibilisierung zum sorgsamen Umgang mit Wasser, aber auch das Wasserspiel in Kombination mit Sand vermittelt grundlegendes Wissen, schult die Feinmotorik und fördert die Vorstellungskraft und Kreativität von Kindern. Ein entsprechender Wasserlehrpfad beinhaltet weitere wichtige Elemente, die der in der Nähe befindliche Quellenteich bzw. Bachlauf nicht berücksichtigt. Daher wäre – auch aufgrund der stetig steigenden Kinderzahlen in Harheim um Umgebung – ein Wassermatsch- und Planschspielplatz eine deutliche Attraktivitätssteigerung der „Spielstraße Harheim“. Zudem würde er eine sinnvolle Ergänzung zu den bereits vorhandenen Freizeitinstallationen für diesen sehr beliebten und belebten Anziehungspunkt im Frankfurter Norden darstellen. Die Realisierung des Wasser-Spielplatzes in Verbindung mit dem in der Stellungnahme des Magistrats ST 1622 vom 07.08.2023 in Aussicht gestellten Trinkbrunnenstandort bietet sich aus Kosten- und Zeitgründen an und stellt auch nach Inbetriebnahme eine ideale Ergänzung dar.
Antragsteller: BFF
Vertraulichkeit: Nein
Beratung im Ortsbeirat: 14
Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 14 am 22.04.2024, TO I, TOP 11 Beschluss:
Anregung an den Magistrat OM 5372 2024
Die Vorlage OF 180/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Unser Antrag zur Prüfung eines Wasserspielplatzes in Harheim finden Sie hier. Und unseren Antrag für einen Trinkbrunnen in Harheim können Sie hier nachlesen.
05.02.2024 - Sanierung der Straße Alt-Harheim beschlossen
Was lange währt, wird endlich gut. Dementsprechend soll ein etwa 200 Meter langer Straßenabschnitt in Alt-Harheim endlich saniert werden. Wir freuen uns drauf! Aber dazu wird ein Konzept benötigt. Wie bleiben dran!
Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2024, ST 283
Betreff: Straßenpflaster in Alt-Harheim
Zu 1.
Der Magistrat hat bereits mit verschiedenen Mitteln versucht, die schadhaften Stellen des Straßenpflasters Instand zu setzen. Die Ausbesserungen in der Straße Alt-Harheim haben sich jedoch nicht als ausreichend haltbar erwiesen.
Zu 2.
Der Magistrat hält eine Sanierung des Bereichs für erforderlich und strebt eine nachhaltige Lösung an. Daher wird 2024 im etwa 200 Meter langen Abschnitt der Straße Alt-Harheim eine Deckensanierung vorgenommen. Um die Optik des Kopfsteinpflasters zu erhalten, kommt hier das Street-Print-Verfahren zum Einsatz. Der Magistrat bedauert, noch keinen konkreten Umsetzungstermin für das kommende Jahr benennen zu können. Grund hierfür ist, dass die Deckensanierung in Abstimmung mit der Baumaßnahme im Kreuzungsbereich Nieder-Erlenbach ausgeführt wird, um Synergien zu bilden.
Unseren dazugehörigen Antrag finden Sie hier.
05.02.2024 - Verkehrsberuhigter Bereich südöstlich des Urnbergwegs wird umgesetzt
In seiner Stellungnahme vom 05.02.2024 entspricht der Magistrat der Stadt Frankfurt den Vorstellungen des Ortsbeirats und plant nun die Umsetzung eines verkehrsberuhigten Bereichs südöstlich des Urnbergwegs.
Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2024, ST 284
Betreff: Verkehrsberuhigter Bereich im Plangebiet Harheim südöstlich des Urnbergwegs
Der Erschließungsgträger wird voraussichtlich in 2024 die Straßen im Neubaugebiet südöstlich des Urnbergweges umbauen. Derzeit wird eine Baureifplanung aufgestellt mit dem Ziel, die baulichen und verkehrlichen Voraussetzungen für die Ausweisung eines verkehrsberuhigten Bereiches gemäß Verkehrszeichen 325 Straßenverkehrs-Ordnung zu schaffen.
Unseren ursprünglichen Antrag finden Sie hier.


















